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Weiterer
Tätigkeitsschwerpunkt der Sozietät ist das Erbrecht; dies
sowohl im Bereich der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung
rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch im Bereich der Geltendmachung
von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Besonders schwierig ist oftmals
die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, da hier mehrere Erben
nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten
zumeist vorprogrammiert sind. Auch dieser Bereich wird von der Sozietät
abgedeckt.
Weitere Tätigkeitsbereiche im
Erbrecht sind Testaments- vollstreckungen, die Beratung des Erblassers
bei der Überschreibung von Immobilien
und sonstigem Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für
Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von
Testamenten und Erbverträgen, insbesondere
unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Gesichtspunkt.
Ein
wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang sind Altersvorsorgevollmachten,
Betreuungs- sowie die sog. Patientenverfügungen. All diese Verfügungen
sollen letztlich sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder
eines Unfalles der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch
wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern
vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige
oder Freunde und nicht Dritte in Entscheidungen mit eingebunden werden.
Frau Rechtsanwältin Kathi Hartmann hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert. |
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