Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Sozietät ist das Erbrecht; dies sowohl im Bereich der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch im Bereich der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist vorprogrammiert sind. Auch dieser Bereich wird von der Sozietät abgedeckt.

Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind Testaments- vollstreckungen, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigem Vermögen zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Gesichtspunkt.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang sind Altersvorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie die sog. Patientenverfügungen. All diese Verfügungen sollen letztlich sicherstellen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in Entscheidungen mit eingebunden werden.

Frau Rechtsanwältin Kathi Hartmann hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert.

 

 

 

     
     
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