Ein in der heutigen Zeit häufiges Problem sind Trennungen von Eheleuten und die sich zumeist daran anschließende Scheidung der Ehe. Steht der Entschluss, sich zu trennen fest, sind neben den Emotionen, die verarbeitet werden müssen, existentielle Fragen zu klären: Was geschieht mit dem gemeinsamen Familienheim? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Müssen, und wenn ja in welcher Höhe, Unterhaltszahlungen geleistet werden? Sind gemeinsame Kinder vorhanden, sind Fragen zum Sorgerecht oder zu Besuchsrechten mit den Kindern zu erörtern. Im Bereich des Scheidungsrechts wird zwischen der einvernehmlichen, der streitigen und der sog. Härtefallscheidung unterschieden; beim Unterhaltsrecht sind es die Bereiche Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt. Im Bereich des Sorgerechts wird erörtert, wer künftig die Interessen der Kinder wahrnimmt und wo die Kinder künftig leben werden, also welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt. Zugleich ist im Rahmen des Umgangsrechts zu klären, zu welchen Zeiten der die Kinder nicht betreuende Elternteil diese besuchen und zu sich nehmen darf.

Zur Vermögensauseinandersetzung gehört die Klärung der Fragen, ob einer der Ehepartner das gemeinsame Familienheim übernehmen und den anderen auszahlen kann oder ob das Haus an Dritte verkauft werden muss. Darüber hinaus gehört hierher auch die Aufteilung von sonstigen Vermögenswerten wie Bankguthaben, Lebensversicherungen, Fahrzeugen etc., aber auch die Übernahme und der Ausgleich von etwaig vorhandenen gemeinsamen Schulden.

Ein Schwerpunkt der Sozietät stellt die Gestaltung von Scheidungs- und Vermögensregelungen bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

 

 

     
     
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