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Ein
in der heutigen Zeit häufiges Problem sind Trennungen von Eheleuten
und die sich zumeist daran anschließende Scheidung der Ehe. Steht
der Entschluss, sich zu trennen fest, sind neben den Emotionen, die
verarbeitet werden müssen, existentielle Fragen zu klären:
Was geschieht mit dem gemeinsamen Familienheim? Wie wird das Vermögen
aufgeteilt? Müssen, und wenn ja in welcher Höhe, Unterhaltszahlungen
geleistet werden? Sind gemeinsame Kinder vorhanden, sind Fragen zum
Sorgerecht oder zu Besuchsrechten mit den Kindern zu erörtern.
Im Bereich des Scheidungsrechts wird zwischen der einvernehmlichen,
der streitigen und der sog. Härtefallscheidung unterschieden;
beim Unterhaltsrecht sind es die Bereiche Kindesunterhalt, Trennungs-
und
nachehelicher Unterhalt.
Im Bereich des Sorgerechts wird erörtert, wer künftig die Interessen
der Kinder wahrnimmt und wo die Kinder künftig leben werden, also
welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt. Zugleich
ist im Rahmen des Umgangsrechts zu klären, zu welchen Zeiten der
die Kinder nicht betreuende Elternteil diese besuchen und zu sich nehmen
darf.
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