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Die Kanzlei Dr. Stöber, Oehring & Partner, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, besteht seit über 40 Jahren.
In der Kanzlei sind 10 Rechtsanwälte tätig. Die Kanzlei verfügt über Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeitsrecht,
Familienrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Strafrecht.
Seit vielen Jahren vertritt die Kanzlei zahlreiche mittelständische Unternehmen am Niederrhein, insbesondere in Krefeld
und Umgebung.
Im Rahmen der Beratung außergerichtlicher Interessenwahrnehmung und Prozessvertretung für mittelständische Unternehmen,
steltt die Kanzlei ihr Fachwissen auf Gebietens wie Gesellschaftsrecht, Firmeninkasso, Forderungseinzug, Steuerrecht,
Vertragsrecht, Arbeitsrecht und weiteren Gebieten dem jeweiligen Unternehmen umfassend zur Verfügung.
Mit dem jeweiligen mittelständischen Unternehmen, kann vereinbart werden, in welchem Umfange die Kanzlei
mit Bezug auf die jeweiligen Rechtsgebiete, das Anforderungsprofil des Unternehmens und dessen speziellen Bedürfnisse, sowie auch unter Festlegung des Stundenumfangs tätig wird.
Zu den Hauptrechtsgebieten im Gebiet des Firmenrechts gehören nachfolgende:
I. Firmeninkasso/Forderungseinzug
Aufgrund der in vielen Branchen immer schlechter werdenden Zahlungsmoral, sind immer mehr mittelständische
Unternehmen darauf angewiesen, dass es einen zügigen, zuverlässigen und effizienten Forderungseinzug gibt.
Die Bearbeitung des Firmeninkassos ist direkt der Büroleitung zugeordnet, so dass Sorge für eine reibungslose
und schnelle Abwicklung der Forderungsangelegenheiten der Firmen getragen wird.
II. Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts bestehen aus Sicht der mittelständischen Unternehmen zahlreiche Aufgabenfelder
im Bereich der Rechtsberatung. Bei Änderung von Gesellschaftsverträgen, Gründung von neuen Gesellschaften,
Auslagerungen einzelner Firmenteile, Ausscheiden und Eintritt neuer Gesellschafter, Verträgen mit neuen
Geschäftsführer bzw. ausscheidenden Geschäftsführern ist eine juristische Expertise erforderlich.
III. Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts ist die Kanzlei Dr. Stöber, Oehring & Partner GbR seit Jahrzenhten umfassend beratend tätig.
Die Beratung erstreckt sich auf Fälle der Abmahnung, Kündigung sowie sonstige Auflösungen von Arbeitsverhältnissen,
Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung der Firmen bei Sozialplänen, Teilschließungen, Umverlagerung von Teilen der Produktion an andere Standorte.
IV. Vertragsrecht
Die Gestaltung von Verträgen ist weitere wichtige Aufgabe im bereich der Beratung von Firmen.
Ob es um die Festlegung von Leistungszielen, Fälligkeiten oder auch Formulierungen von Vertragsstrafklauseln geht,
juristische Expertise ist hier wichtig.
V. Erbrecht
Die Regelung der Nachfolgen der Eigentumsverhältnisse ist für mittelständische Firmen mit Blick auf die Zukunft
von immer größerer Bedeutung.
Auch die Gestaltung von Erbverträgen, welche die Einrichtung eines so genannten "Familien-Pools",
notariell ausgeschlossenen Zugewinnausgleich ist juristische Beratung dringend erforderlich, um erhebliche
wirtschaftliche Risiken für den Fall einer Scheidung der Beteiligen von der jeweiligen Firma abzuwenden.
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