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Fachanwaltschaften: Steuerrecht
Handelsrecht*, Gesellschaftsrecht*, Vertragsrecht*
Fachgebiete/Charakteristika:
Dr. Peter Hock, geboren im Jahr 1934, ist verheiratet, Vater von zwei
Kindern und Großvater von drei Enkelkindern. Herr Dr. Hock war
lange Jahre Geschäftsführer einer angesehenen Wirtschaftsprüfergesellschaft
in Krefeld. Im Anschluss daran trat er 2003 in die Anwaltssozietät
Dr. Stöber, Oehring & Partner ein. Herr Dr. Hock ist
vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Die Schwerpunkte
von Rechtsanwalt Dr. Peter Hock liegen beim Steuerrecht, Handelsrecht
und Gesellschaftsrecht sowie beim Vertragsrecht.
Zum Steuerrecht gehören die Prüfung von steuerrechtlichen
Konzeptionen und die entsprechende Beratung im Zusammenhang mit der
Gründung von Gesellschaften oder Änderungen bestehender Gesellschaftsformen
und Gesellschaftsverträgen sowie die Beratung bei Errichtung von
Unternehmertestamenten. Ein weiterer nicht unwesentlicher Teil ist
die Vertretung der Steuerpflichtigen gegenüber den Finanzbehörden
sowie die Vertretung bei Differenzen zwischen den Vertragspartnern
von Steuerberatungsverträgen. Die Anwaltssozietät arbeitet
seit vielen Jahren mit den Steuerberatern Floehr, Hermes und Partner
zusammen.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen
zum Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an,
werden zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen
unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und
Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher
und steuerrechtlicher Fragen durch Herrn Dr. Hock dargestellt. Denn
es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen
um eine GmbH, eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft
et cetera handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst,
folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft.
Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption,
Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen
hierzu gehörenden Nebenverträgen.
Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien
in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag,
Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag,
Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag et cetera. Sowohl die Gestaltung
entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden
Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der
anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Hock. Gute Verträge
sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und
vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer
Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht
zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich
festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber
besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien beispielsweise Gesellschaftsverträge
zur Gründung einer GmbH genannt.
* = Tätigkeitsschwerpunkt

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