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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht*, Allgemeines Zivilrecht*, Miet- und Wohnungseigentumsrecht*
Zur Person
Jahrgang 1972
verheiratet, 2 Töchter
Zulassung als Rechtsanwalt 1999
zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2009
Herr Rechtsanwalt Lothar Ick ist seit dem 1.12.2008
für die Anwaltssozietät Dr. Stöber, Oehring, Wittmann, Jellacic, Lommetz & Kollegen tätig.
Seine Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das allgemeine Zivilrecht,
dort insbesondere das Miet- und Wohnungseigentumsrecht und verwandte Rechtsgebiete. Im Jahre 2002
absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und ist seit Juni 2009 Fachanwalt
für Arbeitsrecht.
Im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit vertritt er sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmermandanten. Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie der zusätzlichen Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er in der Lage, bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten.
Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts betreut Herr Rechtsanwalt Ick jede Art von privatrechtlichen Streitigkeiten. Einen Großteil seiner zivilrechtlichen Mandate nimmt der Bereich des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts ein.
Herr Rechtsanwalt Ick deckt in seinen Arbeitsgebieten selbstverständlich sowohl den außergerichtlichen Teil als auch die Vertretung in Gerichtsverfahren ab.
Kontakt:
Telefon: 02151 - 62890-129 (Frau Gbur)
Telefax: 02151 - 62890-100
* = Tätigkeitsschwerpunkt

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Impressum |
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