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Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gewerberecht*, Medienrecht*, Presserecht*
Fachgebiete/Charakteristika:
Stephan Jellacic, geboren 1963, ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen
und seit Januar 2004 Mitglied der Sozietät. Er ist vor allen Amts-
und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Stephan Jellacic
berät und betreut seine Mandanten
in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Presserecht und Medienrecht,
Gewerberecht, Immobilienrecht sowie im Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht.
Einer
seiner wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte ist die Strafverteidigung.
Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung
des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige
Beauftragung des Verteidigers, da Strafverfahren oft nicht erst in
der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen
für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens
bereits im Ermittlungsverfahren, also zum Zeitpunkt des Einsetzens
erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Hier ist es das Ziel
der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung
einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsoptimierte
Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im
Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung
engagierter Strafverteidigung neben dem Freispruch, die Strafsanktion
für den Mandanten möglichst gering zu halten. Hier bearbeitet
Stephan Jellacic, seit 1996 Fachanwalt für Strafrecht, insbesondere
Mandate aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht,
jedoch regelmäßig auch aus dem “klassischen” Bereich
der Strafverteidigung. Der Jurist ist hier auch überregional in
umfangreichen Strafverfahren tätig.
Weiter befasst sich Stephan
Jellacic mit Mandaten aus den Bereichen Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldverfahren
und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wer sich mit dem Straßenverkehrsrecht
näher beschäftigt,
wird sehr schnell feststellen, dass dieses Rechtsgebiet mehr umfasst
als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Sachlich fundierte
Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in
den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber
hinaus sind Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin, Verkehrspsychologie
sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge
und Verkehrsüberwachung unverzichtbar. Auch ein Mandant, der ein
Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen,
wird durch Stephan Jellacic kompetent beraten und betreut.
Ein weiterer
Schwerpunkt ist das Presserecht und Medienrecht. Hier ist Herr Jellacic
eingebunden in die Betreuung von Unternehmen der
Medienbranche (Filmproduktion und Fernsehproduktion, Marketingagenturen,
Consulting-Agenturen und Werbeagenturen) an Medienstandorten wie Düsseldorf,
Köln und Berlin. Im Bereich Presserecht geht es unter anderem
um die Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen, die von Berichterstattung
Betroffene gegenüber den verschiedenen Medien haben: Widerruf
und Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz. Aber auch die Abwehr
unberechtigter Ansprüche Dritter gegen die Medien fällt in
dieses Ressort von Herrn Jellacic.
Im Bereich des Gewerberechts betreut
und berät Rechtsanwalt Jellacic
Gewerbetreibende, die der Gewerbeaufsicht unterliegen. Die Vorschriften über
den Betrieb eines Gewerbes ergeben sich dabei aus der Gewerbeordnung.
Diese allerdings wird kompliziert durch eine Vielzahl von Nebengesetzen,
die für bestimmte Gewerbezweige Sonderregelungen geschaffen haben.
Ein Beratungsschwerpunkt liegt hier insbesondere in den Bereichen Handwerksordnung,
Gaststättengesetz, Personenförderungsgesetz sowie Lebensmittelgesetz
und Arzneimittelgesetz. Die Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum
des Gewerberechts von der Gewerbeerlaubnis über Fragen der Konzessionierung
bis hin zur Vertretung in Gewerbeuntersagungsverfahren.
Außerdem
ist Stephan Jellacic im Bereich Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
tätig, hier vor allem in urheberrechtlichen
und markenschutzrechtlichen Fragen. Schließlich werden von ihm
die Rechtsgebiete Maklerrecht und Gaststättenrecht - unter anderem
Konzessionierung, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren - betreut.
* = Tätigkeitsschwerpunkt

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