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Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraum- und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderungen aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch von Kündigungen, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluß von Mietverträgen sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die
Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer
untereinander sowie deren Verhältnis zur Hausverwaltung. Die Geltendmachung
rückständiger Wohngelder, die Anfechtung von Beschlüssen
der Wohnungseigentümer-
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