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Fachanwaltschaften: Arbeitsrecht
Strafrecht*
Fachgebiete/Charakteristika:
Jürgen
Oehring wurde 1941 geboren. Er ist verheiratet, Vater von drei Kindern
und
Großvater von drei Enkelkindern. Herr Oehring
ist einer der Mitbegründer der Sozietät. Er ist seit 1969
zur Anwaltschaft zugelassen und vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten
auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Jürgen Oehring ist seit 1995 “Fachanwalt für
Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird
durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet
besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise
durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt
wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen
sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet
jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend
oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn
Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Tätigkeit von Herrn Oehring im Bereich Arbeitsrecht umfasst
Probleme rund um Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht,
Betriebsverfassungs- recht, mittelständische Unternehmen, Kündigungsschutzprozesse
von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Teilzeitarbeitsverhältnisse
und befristete Arbeitsverhältnisse sowie das Recht der Abmahnungen.
Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung,
der Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu
den Themen wie die Aufstellung von Sozialplänen oder Probleme
aus dem Tarifrecht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat
berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter
zu bestrafen. Leichtere Straftaten sind Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl,
Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Die schweren Straftaten
sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber
nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag.
Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz
der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige
Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg
mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft
führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig
fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann
häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als
Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Jürgen Oehring die Interessen
seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über
die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört
insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen,
Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Selbstverständlich gehören hier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen
zum Service von Herrn Oehring.
Außerberufliche Engagements:
In seiner Freizeit ist Jürgen Oehring als passionierter Segler Mitglied im Segelclub Bayer Uerdingen engagiert.
Seine vielschichtigen Erfahrungen, die er auch auf vielen Meeren gesammelt hat, bringt er in besonderem Maße in die juristische
Konfliktlösung ein.
* = Tätigkeitsschwerpunkt

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