Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Unternehmen der Medienbranche (Film- und Fernsehproduktion, Marketing-, Consulting- und Werbeagenturen) in allen sie betreffenden Vertrags- und sonstigen Rechtsfragen.

Presserecht befasst sich dabei aber auch mit der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen, die den Betroffenen von Berichterstattungen gegenüber den verschiedenen Medien zustehen, so insbesondere Widerruf und Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter gegen die Medien fällt in dieses Ressort.

 

 

     
     
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