Das Sozialrecht betrifft insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Gewährung von Renten wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung, das Schwerbehindertenrecht und das Arbeitsförderungsrecht. Damit umfasst es auch Fragen des Arbeitslosengeldes und des Arbeitslosengeldes II.

Im Rentenrecht geht es auch um Ansprüche gegen Berufsgenossenschaften wegen erlittener Arbeitsunfälle oder anerkannter Berufskrankheiten.

 

 

 

     
     
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