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Wer in eine Situation kommt, in der er rechtlichen Beistand braucht und einen Anwalt benötigt,
der möchte schnell fachlich fundierte Hilfe erhalten. Während einige auf Empfehlungen zurückgreifen
können, wählen andere den Weg des Branchenverzeichnisses. Dicht aneinander gereiht ist dort Name neben
Name zu lesen und in den meisten Fällen auch das Spezialgebiet des Rechtsanwaltes. Gleich wie die
Entscheidung getroffen wird, welcher Anwalt die eigenen Interessen vertreten soll, wichtig ist zu
wissen, ob der ausgesuchte Anwalt auch ein Spezialist für das betreffende Problem ist. Es ist ein
Unterschied, ob ein Anwalt ein bestimmtes Fachgebiet mit der Bezeichnung Schwerpunkt versieht, einen
Fachanwaltslehrgang absolviert hat oder durch die Anwaltskammer als Fachanwalt zugelassen ist.
Die Bezeichnung Fachanwalt darf nur nach förmlicher Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer
geführt werden. Erforderlich ist hier der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch einen
Fachanwaltslehrgang sowie die Ablegung einer Prüfung anhand von Klausuren. Weitere Voraussetzung,
den Titel Fachanwalt zu führen, ist jedoch der zusätzliche Nachweis einer besonderen fachlichen
Qualifikation, der ausschließlich durch eine umfangreiche Dokumentation der bisher betreuten
Fälle in dem jeweiligen Rechtsgebiet möglich ist.
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