Wer in eine Situation kommt, in der er rechtlichen Beistand braucht und einen Anwalt benötigt, der möchte schnell fachlich fundierte Hilfe erhalten. Während einige auf Empfehlungen zurückgreifen können, wählen andere den Weg des Branchenverzeichnisses. Dicht aneinander gereiht ist dort Name neben Name zu lesen und in den meisten Fällen auch das Spezialgebiet des Rechtsanwaltes. Gleich wie die Entscheidung getroffen wird, welcher Anwalt die eigenen Interessen vertreten soll, wichtig ist zu wissen, ob der ausgesuchte Anwalt auch ein Spezialist für das betreffende Problem ist. Es ist ein Unterschied, ob ein Anwalt ein bestimmtes Fachgebiet mit der Bezeichnung Schwerpunkt versieht, einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat oder durch die Anwaltskammer als Fachanwalt zugelassen ist. Die Bezeichnung Fachanwalt darf nur nach förmlicher Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Erforderlich ist hier der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch einen Fachanwaltslehrgang sowie die Ablegung einer Prüfung anhand von Klausuren. Weitere Voraussetzung, den Titel Fachanwalt zu führen, ist jedoch der zusätzliche Nachweis einer besonderen fachlichen Qualifikation, der ausschließlich durch eine umfangreiche Dokumentation der bisher betreuten Fälle in dem jeweiligen Rechtsgebiet möglich ist.

Es bestehen derzeit 2 Fachanwaltschaften im Familienrecht, 1 Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht, 2 Fachanwaltschaften im Verkehrsrecht und jeweils 1 Fachanwaltschaft im Strafrecht, Steuerrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Weitere Fachanwaltschaften im Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Versicherungsrecht werden angestrebt.

Die Fachanwaltschaft ist die Antwort auf die zunehmende Komplexität der verschiedenen Rechtsgebiete. Sie gewährleistet neben einem hohen Maß an Erfahrung vor allem die Spezialkenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet. Deshalb sind Fachanwälte gefragt. Mit unserer bewussten Ausrichtung garantieren wir Ihnen stets in Kenntnis der aktuellen Rechtslage zu informieren, denn bei der Anwaltssozietät Dr. Stöber, Oehring & Partner hat fachliche und kompetente Betreuung der Mandate in allen Bereichen Vorrang.

Häufig leidet die anwaltliche Tätigkeit unter der fehlenden Fähigkeit sich in die Position der Gegenseite zu versetzen. Für uns ist es selbstverständlich, diesen Ausgleich zu finden, da wir es aus unserer Beratungspraxis gewohnt sind, sowohl das mittelständische Unternehmen als auch den Endverbraucher zu vertreten.

Ihr Problem ist unsere Motivation. Persönliche Betreuung ist für uns kein Schlagwort, sondern Bestandteil der juristischen Arbeit. Dabei bereiten wir das "kleine" Mandat mit der gleichen Sorgfalt vor, wie den "großen" Fall.

 

 

 

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