Im Bereich des Sports beraten wir neben den Sponsoren hauptsächlich die gesponserten Vereine und Veranstalter. Der Gesponserte erlangt durch unsere fachkundige Beratung die Möglichkeit seine Marktstellung gezielt auszubauen. Von besonderer Bedeutung für den Erfolg einer Sponsoringmaßnahme ist eine professionelle Vertragsgestaltung. Die bestehenden Rechtsbeziehungen müssen stets intensiv beobachtet und notfalls ergänzt werden, damit keine kostspieligen Interessenskonflikte entstehen.

Zudem können wir sämtliche Vertragsverhandlungen der Vereine sowie der Sportler übernehmen und dabei insbesondere unsere Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts mit einbringen. Denknotwendiger Weise beachten wir die vereins-, verbands- und lizenzrechtlichen Vorgaben. Das Handling der sich stellenden kartell-, wettbewerbs-, arbeits- und medienrechtlichen Fragestellungen ist für uns selbstverständlich und muss bei Werbe- und Sponsoringmaßnahmen genauso wie bei der Vertragsgestaltung der Profisportler oder bezahlten Amateuren selbst beachtet werden.

In der Rechtsprechung ist gegenwärtig vor allem das Verbot von Sportwetten in der Diskussion. Nachdem das BVerfG eine gesetzliche Neuregelung eingefordert hat, entschied unlängst das OVG Brandenburg zu diesem Thema. Jedoch sind auch andere Bereiche in Bewegung. Beispielsweise hat aktuell der Bundestag das internationale Anti-Doping-Abkommen mit verbindlichen Kontrollen ratifiziert. Alle sportrechtsrelevanten Bereiche werden von uns ständig kontrolliert und umgesetzt.

 

 

 

     
     
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