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Im Bereich des Strafrechtes liegen die Schwerpunkte der Kanzlei in der Beratung und Vertretung in Kapital-, Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechtes. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers. Da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also im Zeitpunkt des Einsetzens erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Hier ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsoptimierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung neben dem Freispruch, die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten.
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