Hier geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land NRW, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum ist breit gefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerbe- und Konzessionsrecht. Auch hier ist es sinnvoll sich anwaltlichen Beistandes zu versichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oft vermieden werden.

Häufig sind insbesondere im Bereich des Gewerberechts schnelle Lösungen gesucht. Die Sozietät berät Gewerbetreibende, die der Gewerbeaufsicht unterliegen. DieserBereich ist insbesondere deshalb sehr komplex, da nicht nur die Gewerbeordnung, sondern auch eine Vielzahl von Nebengesetzen mit Sonderregelungen zu berücksichtigen ist. Ein Beratungsschwerpunkt liegt hier insbesondere im Bereich der Handwerksordnung, des Gaststättengesetzes, des Personenförderungsgesetzes sowie des Lebensmittel- und Arzneimittelgesetzes. Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst das gesamte Spektrum des Gewerberechts von der Gewerbeerlaubnis über Fragen der Konzessionierung bis hin zur Vertretung in Gewerbeuntersagungsverfahren.

 

 

 

 

     
     
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