Aufgrund der zunehmenden Zahl von Vorschriften die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten, gewinnt das Wettbewerbsrecht immer mehr an Bedeutung. Es regelt alle Fragen, die das Verhalten eines Unternehmens zu seinen Mitbewerbern bzw. im Umgang und der Werbung von Kunden betreffen. Obwohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) inzwischen neben dem Schutz der Wettbewerber auch ausdrücklich den Schutz der Verbraucher bezweckt, ist es ausschließlich den im Wettbewerb zueinander stehenden Unternehmen und bestimmten Vereinen und Verbänden überlassen, für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu sorgen. Bislang stehen dem Verbraucher keine eigenen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu.

Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts ist eine möglichst frühzeitige Beratung geboten, um späteren Ärger zu vermeiden. Anderenfalls folgt aus kleinen Verstößen schnell ein erheblicher Schaden. Eine berechtigte Abmahnung kann schnell zu Kosten in vierstelliger Höhe führen. Unser Beratungsschwerpunkt betrifft insbesondere die Fragen des Belehrungsrechts. Wie viele Unternehmer schon aus leidvoller Erfahrung wissen, ist die Frage der Belehrungsgestaltung augenblicklich in besonderem Maße in der Diskussion. Gegenwärtig ist eine Entscheidung beim BGH in der Revision, die möglicherweise eine erste verbindliche Klärung zu den Fehlern des amtlichen Musters bringen wird. Dem umsichtigen Unternehmer ist jedoch anzuraten, bereits jetzt die nötigen Vorkehrungen zu treffen.

Im Zusammenhang mit Abmahnungen ist zudem zu beachten, dass nicht alle abgemahnten Belehrungen abmahnfähig sind bzw. der angesetzte Streitwert zu hoch ist. Durch unsere sachkundige Beratung können wir im Einzelfall so nicht nur im Vorfeld, sondern auch noch im Schadensfall weiterhelfen. Immer wieder lassen sich auch dadurch Lösungen finden, dass man seinerseits zum "Gegenangriff" ausholt. Viele Abmahner verstoßen selbst gegen Normen, die vom Schutzzweck des UWG erfasst sind.

 

 

 

     
     
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