Fachanwalt für Mietrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht


Vertragsrecht*

Fachgebiete/Charakteristika:
Rainer Wittmann ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst ließ er sich selbstständig in der Stadt Tönisvorst nieder. Nach mehreren Jahren in seiner Einzelkanzlei ist er seit 1997 Mitglied der Anwaltssozietät Dr. Stöber, Oehring & Partner GbR.

Er ist bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten zugelassen.

Rainer Wittmann deckt das weite Gebiet Zivilrecht ab. Außerdem betreut er Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen. In "seinen" Bereich Zivilrecht fallen sehr viele Mandate aus dem Mietrecht, dem Vertragsrecht, dem privaten Baurecht, dem Verkehrsrecht und der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche aller Art. Im Übrigen zählen das Wohnungseigentumsrecht und das Werkvertragsrecht zu seinen Schwerpunkten.

Seit 2006 ist Rainer Wittmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Gerade bei Streitigkeiten auf diesem Gebiet sind "Fronten" meist verhärtet. Deshalb bedarf es einer Beratung, die neben der nötigen Fachkunde auch über die entsprechende Erfahrung am Fall verfügt. Herr Wittmann wird Ihnen nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, a ufzulösen. Herr Wittmann vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr "Fall" wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Herrn Wittmann dementsprechend bearbeitet.

Im Bereich Mietrecht befasst sich Herr Wittmann darüber hinaus mit der Gestaltung von Mietverträgen. Er übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, so z. B. Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträge. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rainer Wittmann für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Seit 2007 ist Rainer Wittmann auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird durch Herrn Wittmann kompetent beraten und betreut.

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung selbst vorgenommen werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rainer Wittmann einen qualifizierten Ansprechpartner.

Um seinen Mandanten eine qualitativ hochwertige Beratung bieten zu können, absolvierte Herr Wittmann erfolgreich diverse Fortbildungen, unter anderem im privaten Baurecht, Schadensersatzrecht und Verkehrsstrafrecht.

* = Tätigkeitsschwerpunkt

 

 

 

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